Wahl der Mitarbeitervertretung am 8. April 2025

Wed, 19 Feb 2025 12:53:47 +0000 von Jeanine Rudat

© Kirchenamt Göttingen-Münden
Der Wahlausschuss der MAV-Wahl 2025: v.l.: Sonja Dreyer, Emily Rotter und Sarah Huschenbett vom Kirchenamt Göttingen-Münden
Die Wahlen beschäftigen derzeit auch die Mitarbeitenden im Kirchenkreis Göttingen-Münden. Am 8. April können sie die neuen Mitglieder der Mitarbeitervertretung wählen. Außerdem wird eine neue Vertrauensperson der Schwerbehinderten gewählt. Ein Wahlausschuss aus Mitarbeiterinnen des Kirchenamtes organisiert die MAV-Wahl und verschickt auf Wunsch auch die Briefwahlunterlagen. Kandidat:innen können sich bis zum 3. März aufstellen lassen. In einer Wahlzeitung stellen sie sich vor. Diese liegt in allen Dienststellen und Einrichtungen des Kirchenkreises ab spätestens 11. März aus. Gewählt werden insgesamt 13 Personen. Ihre Amtszeit beträgt 4 Jahre. Sie vertreten ca. 1.400 Beschäftigte. Die Mitarbeitervertretung muss vor personellen Entscheidungen beteiligt werden. Sie hat die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitarbeitenden zu fördern. Sie wird zum Beispiel tätig bei Einstellungen, Regelung der täglichen Arbeitszeit, Versetzungen, Aufstellen von Dienst- und Urlaubsplänen, Kündigungen, Unfallverhütung oder auch Regelungen zur Teilnahme an Fortbildungen. Die Mitglieder der MAV unterliegen der Schweigepflicht und sind jederzeit ansprechbar bei Fragen und Problemen.
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