Wer macht was?

Die Kirchenkreissynode

Die Kirchenkreissynode kann man als das Parlament des Kirchenkreises bezeichnen, sie dient der gemeinsamen Willensbildung im Kirchenkreis: 

„Die Kirchenkreissynode entscheidet über die Grundsätze der Arbeit des Kirchenkreises“, heißt es in der Kirchenkreisordnung, sie spiegelt die Vielfalt des Kirchenkreises wider und: „Die Kirchenkreissynode berät über Angelegenheiten des kirchlichen und öffentlichen Lebens und nimmt Berichte ihrer Ausschüsse, des Kirchenkreisvorstandes und der Superintendentin oder des Superintendenten entgegen. Sie wählt die Mitglieder des Kirchenkreisvorstandes und die Superintendentin oder den Superintendenten und wirkt an der Bildung der Landessynode mit.“

Die Synode berät und beschließt darüber, wie die Kirchensteuermittel im Kirchenkreis eingesetzt werden. Sie kann zum Beispiel über den Stellenplan und Pfarrstellen entscheiden oder darüber, welche Dienste und Werke der Kirchenkreis unterhält. Die Synode beschließt den Haushaltsplan des Kirchenkreises. Sie hat also für Struktur, Finanzen und Personal im Kirchenkreis eine wichtige Leitungsfunktion.

Die Synodalen sind Vertreter/Innen aus Kirchengemeinden sowie aus dem Kreis der Diakonie, der Mitarbeiter/Innen und Pastor/Innen. Die Mitglieder der Kirchenkreissynode werden gewählt von den Mitgliedern der Kirchenvorstände der Kirchengemeinden im Kirchenkreis. Der Kirchenkreisvorstand kann einige Mitglieder berufen. Der Superintendent gehört der Synode kraft Amtes an. Auch Mitglieder der Landessynode, die dem Kirchenkreis angehören, sind automatisch Mitglied der Kreissynode.

Wenn die Kirchenvorstände neu gewählt wurden, wird auch die Synode innerhalb von sechs Monaten  neu zusammengesetzt.

Der Vorstand der Synode wird alle drei Jahre gewählt.

Sitzungen 2024:
13.06., 18 Uhr, St. Johanniskirche Göttingen
22.08., 18 Uhr, Rittersaal Hann. Münden
28.11., 18 Uhr, St. Johanniskirche Göttingen (Abschlussynode der aktuellen Legislatur) 

Der Kirchenkreisvorstand

Jeder Kirchenkreis muss gemäß Kirchenkreisordnung einen Kirchenkreisvorstand haben. Er führt die laufenden Aufgaben und Geschäfte des Kirchenkreises und führt die Beschlüsse der Kirchenkreisynode aus. Dem Kirchenkreisvorstand gehören an

  1. der Superintendent oder die Superintendentin,
  2. drei festangestellte Pastoren oder Pastorinnen, von denen mindestens zwei je eine Pfarrstelle innehaben müssen,
  3. sechs nicht ordinierte Gemeindeglieder.
Der Kirchenkreisvorstand wird in geheimer Wahl von der Kirchenkreissynode gewählt. Den Vorsitz hat der Superintendent oder die Superintendentin.

Superintendent:in

Der/die Superintendent:in soll das kirchliche Leben im Kirchenkreis anregen und fördern und für die Zusammenarbeit aller Kräfte im Kirchenkreis sorgen. Er oder sie vertritt den Kirchenkreis in der Öffentlichkeit, führt Pastoren und Pastorinnen in ihr Amt ein, führt die Aufsicht über die Kirchengemeinden und Pfarrämter. Um seine/ihre Aufgaben wahrnehmen zu können, führt er/sie Visitationen (Besuche) der Kirchengemeinden durch.