Von 33 betrachteten Kirchengebäuden im Bereich den Alt-Kirchenkreises Münden sind in der ersten Prüfungsphase 18 als Bestandskirchen klassifiziert worden und 15 als Prüfkirchen.
Das Prüfverfahren, das Ergebnis und was dies für die Gemeinden im Kirchenkreis bedeutet, stellte Peter Friele, Abteilungsleiter Bauen und Liegenschaften im Kirchenamt Göttingen-Münden, in der Synode des Kirchenkreises am 22. August, im Welfenschloss Hann. Münden detailliert vor. Nach ausführlichem Informations- und Meinungsaustausch beschloss die Synode die vorgelegte Liste mit 56 Ja-Stimmen bei 12 Enthaltungen.
Das Prüfverfahren, das Ergebnis und was dies für die Gemeinden im Kirchenkreis bedeutet, stellte Peter Friele, Abteilungsleiter Bauen und Liegenschaften im Kirchenamt Göttingen-Münden, in der Synode des Kirchenkreises am 22. August, im Welfenschloss Hann. Münden detailliert vor. Nach ausführlichem Informations- und Meinungsaustausch beschloss die Synode die vorgelegte Liste mit 56 Ja-Stimmen bei 12 Enthaltungen.
Bestandskirchen sind nach dieser Liste die Kirchen in Bühren, Ellershausen, Dransfeld, Scheden, Dankelshausen, Barlissen, Jühnde, Gimte, Hedemünden, Hann. Münden Kernstadt (St. Blasius), Lippoldshausen, Hemeln, Benterode, Landwehrhagen, Lutterberg, Speele, Uschlag und Nieste.
Als Prüfkirche eingeordnet wurden die Kirchengebäude in Varlosen, Imbsen, Löwenhagen, Ossenfeld, Varmissen, Bördel, Mielenhausen, Meensen, Oberode, Laubach, Bonaforth, Wiershausen, Spiekershausen, Escherode und Nienhagen.
Für das Gebiet des Alt-Kirchenkreises Göttingen ist diese Einordnung bereits erfolgt und war nicht Gegenstand dieser Synode.
Das Thema besitze eine hohe Emotionalität, so Friele, der versicherte, dass man sich sehr intensiv damit befasse. Synodenvorsitzender Steffen Magerhans ermutigte alle Synodalen, sich nicht zu scheuen, ihre Meinung und Anregungen dazu offen zu sagen, was diese sehr sachlich und konstruktiv taten.
Mit dieser Einordnung ist die erste Phase der Prüfung abgeschlossen, was ein Zwischenergebnis darstellt, die Basis für die weitergehenden Betrachtungen.
Dieser erste Schritt sei eine Weichenstellung, sagte Friele, könne für die Prüfkirchen aber auch eine Chance sein. Umgekehrt heiße die Einordnung als Bestandskirche nicht, dass diese Gemeinden nun die Hände in den Schoß legen können.
Die Einordnung als Bestandskirche bedeutet, dass dort mittelfristig nicht weiter überprüft wird, weil die bisherigen Untersuchungen ergeben haben, dass diese Kirchen weiter genutzt werden, im Moment sind diese Gebäude außen vor, sofern nicht äußere Umstände dem entgegenstehen. Sie können, sofern nötig, beispielsweise auch für so genannte „Außerordentliche Maßnahmen“ angemeldet werden. Dies sind grundlegende Sanierungen der Kirchengebäude, die ganz überwiegend von der Landeskirche finanziert werden. Eine Bestandskirche könne aber auch zur Prüfkirche werden, wenn beispielsweise unvorhergesehene Schäden zutage treten, wie in einem Fall geschehen.
„Prüfkirche“ heißt wiederum nicht, dass diese Gebäude kurzfristig aufgegeben werden, im Gegenteil, es wird nach Lösungen gesucht. Für notwendige Verkehrssicherungsmaßnahmen wird auch weiter Geld zur Verfügung gestellt, aber keine weitergehenden Fördergelder.
Die Prüfkirchen werden als nächstes in einer 2. Prüfphase vertiefend betrachtet, auch Akteure wie etwa das Amt für Bau- und Kunstpflege, die Landeskirche oder auch externe Gutachter können dabei einbezogen werden. Die jeweilige Kirchengemeinde ist zugleich aufgerufen, Konzepte zu Nutzung und Finanzierung zu entwickeln. Die Kirchengebäude sind Eigentum der Kirchengemeinden, die einerseits die Entscheidungshoheit über die Gebäude haben, aber auch die Verantwortung. In diesem Verfahren kann eine Prüfkirche auch zur Bestandskirche werden.
Die Kriterien, nach denen im zweiten Prüfschritt bewertet wird, sind erweitert worden. Bausubstanz und Denkmalschutz spielen weiter eine wichtige Rolle, hinzu kamen aber auch Faktoren, die perspektivisch ausgerichtet sind, wie Potenziale und Ressourcen. Der Punkt „Energie und Raumklima“ wurde ebenfalls aufgenommen und in seiner Gewichtung von der Synode heraufgesetzt.
In den sieben Regionen des Evangelisch-lutherischen Kirchenkreises Göttingen-Münden gibt es 115 Kirchen und Kapellen. Rechnerisch ist das ein Kirchengebäude für 656 Gemeindemitglieder. Nach der jetzigen Liste verfügt jede Gemeinde über mindestens eine Bestandskirche.