Synode macht den Weg frei, Geld für Instandsetzung zweier Prüfkirchen zu beantragen

Mon, 29 Jan 2024 07:27:53 +0000 von Bettina Sangerhausen

© Arbeitsgemeinschaft St.-Johannis-Kapelle
St.-Johannis-Kapelle Lütgenrode
Die Synode des Kirchenkreises Göttingen Münden hat sich in ihrer jüngsten Sitzung mehrheitlich dafür ausgesprochen, bei der Landeskirche Hannovers Mittel für die Instandsetzung der Kirchen in Lütgenrode und Lemshausen zu beantragen, obwohl diese als sogenannte Prüfkirchen eingestuft sind. Konkret geht es um eine Anmeldung von „außerordentlichen Baumaßnahmen – Sakralbauten“ bei der Landeskirche. Den Zugang zu diesem Fördertopf hatte die Synode 2022 den Prüfkirchen eigentlich verwehrt, da bei diesen Kirchen gerade deren künftige Nutzung noch ermittelt wird und abgewartet werden sollte, bis endgültig beschlossen ist, was aus den Gebäuden wird. 
Nun sei der bauliche Zustand der beiden Kirchen jedoch so schlecht, dass deren Verkehrssicherheit mindestens mittelfristig stark gefährdet sei, so Peter Friele vom Kirchenamt Göttingen-Münden, der den Antrag in der Synode vorstellte. Die Verkehrssicherungspflicht der Kirchen obliege den Gemeinden, die das aber finanziell nicht stemmen könnten. Bei einer Bewilligung der Mittel aus dem Programm der Landeskirche würde der Kirchenkreis lediglich einen Eigenanteil in pauschaler Höhe von 50.000 Euro im Jahr aufbringen müssen, unabhängig davon, wie viele Maßnahmen bewilligt werden. 

Außer den Kirchen Lemshausen und Lütgenrode werden auch die Kirchen Harste und Benterode angemeldet, die ebenfalls erhebliche bauliche Mängel aufwiesen. 

Die Entscheidung, ob und welche Baumaßnahmen zum Zuge kommen, liegt bei der Landeskirche. In der Vergangenheit habe die Landeskirche in der Regel zwei „außerordentliche Sakralbaumaßnahmen“ im früheren Kirchenkreis Göttingen und eine im früheren Kirchenkreis Münden pro Jahr bewilligt. 
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