Von Klimaschutz bis Kirchenmusik – Kirchenkreissynode Göttingen-Münden

Thu, 27 Jun 2024 22:00:00 +0000 von Jeanine Rudat

© Jeanine Rudat
Dirk Bodenhagen, erster Vorsitzender des Umweltausschusses, spricht vor den Migliedern der Kirchenkreissynode über das Klimaschutzkonzept
Die Synode des Ev.-luth. Kirchenkreises Göttingen-Münden hat auf ihrer Sitzung am 13. Juni in der St. Johanniskirche Göttingen unter anderem über Klimaschutz und Kirchenmusik gesprochen.
 
Die Landessynode der Landeskirche Hannovers hatte im November 2023 ein umfassendes Klimaschutzgesetz beschlossen. Ziel ist es, die kirchlich verursachten Treibhausgasemissionen verbindlich und schnell zu senken und kirchliches Verhalten ökologisch, ökonomisch und sozial zu gestalten. Bis Ende 2024 muss jeder Kirchenkreis ein Klimaschutzkonzept auf den Weg gebracht haben, damit bis Ende 2045 eine Netto-Neutralität der Treibhausgasemissionen erreicht ist. Dafür müssen vier Managementkonzepte in den Bereichen Energie, Mobilität, nachhaltige Bewirtschaftung von Kirchenland und Produktion von regional erzeugtem Strom erstellt werden. Basis für die Datenerhebung, die den Konzepten zugrunde liegt, ist das Jahr 2023. Die vier thematischen Teilkonzepte ergeben zusammen das Klimaschutzkonzept.
Nachhaltige Beschaffung, Mobilität, Biologische Vielfalt – der Kirchenkreis stehe vor einigen Herausforderungen, denen man sich aber gerne stelle, so Dirk Bodenhagen, erster Vorsitzender des Umweltausschusses. Zunächst stände jetzt eine Bestandsaufnahme an, z.B. wieviel Kilowattstunden in Kirchen, Kapellen und anderen kirchlichen Gebäuden für die Wärmeerzeugung verbraucht werde. Auch der Stromverbrauch soll erfasst werden. „Kernthema ist die Bewahrung der Schöpfung und da können wir nicht länger warten“, machte Bodenhagen abschließend auf die Dringlichkeit des Themas aufmerksam.
 
Ein weiteres großes Thema der Sitzung war die Kirchenmusik. Ziel des mehrheitlich von den Synodalen angenommenen Konzeptes „Kirchenmusik und kirchliche Kulturarbeit“ ist die Umwandlung der einzelnen Kirchenmusiker:innen zu einem zusammenarbeitenden Team. Damit soll der alte Ansatz, in dem die Kantor:innen primär einzelnen Kirchengemeinden zugewiesen wurden, zu einem Modell modifiziert werden, in dem die Grundlage die Kooperation unter dem Dach des Kirchenkreises ist. Anstellung und Dienstsitz sollen beim Kirchenkreis liegen. In diesem Team soll es weiterhin klar definierte Aufgabenschwerpunkte geben, die den jeweiligen Fertigkeiten der einzelnen Kantor:innen entsprechen. Damit holt der Kirchenkreis für die Kirchenmusik strukturell nach, was für die anderen Berufsgruppen im Verkündigungsdienst bereits umgesetzt ist: eine Kolleg:innenschaft mit fachlicher Ausrichtung auf die Belange des Kirchenkreises. Die Aufgabenschwerpunkte einer „modernen“ Musik im Kirchenkreis werden im Wesentlichen von drei gleichberechtigten Säulen getragen. Die Aus- und Fortbildung, die exemplarisch-künstlerische Arbeit und die aktive Begleitung der einzelnen Gremien und Gemeinden mit ihren spezifisch kirchenmusikalischen Anliegen. 
 
Auch die Stärkung der Musik im ländlichen Raum sei künftig eine wichtige Aufgabe, wie Kreismusikdirektor Detlef Renneberg ausführte. Um dies im zweitgrößten Kirchenkreis der Landeskirche Hannovers zu gewährleisten, wurde die Kreiskantoratsstelle von 50 auf 100 % bis 2031 aufgestockt. Ab 2031 ist bereits eine volle Stelle vorgesehen. Die Vernetzung der Kirchenmusik im Kirchenkreis ist ein weiterer Aspekt, der mit dem 1. Kirchenmusikfest am 7. September in der Burgruine Sichelnstein bereits eine erste klingende Umsetzung erfährt. Ob Gospelgruppe, Flötenkreis oder großer Kammerchor, Bob Dylan-Cover oder Songs für Posaunen – von 16 bis 22 Uhr präsentiert sich auf der großen Bühne der Burgruine die musikalische Vielfalt des Kirchenkreises dem Publikum.
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